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HAMBURG Fortbildung für (Fach-)Anwältinnen
Hamburg, 25. April 2008 Sowohl bei Patchwork-Familien als auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern sind die gesetzlichen Regelungen zumeist unzureichend. Schon anlässlich der Ehescheidung bzw. der zeitgleichen oder dann anstehenden Neugestaltung der Verhältnisse müssen Rechtsanwältinnen auf die Notwendigkeit vertraglicher Vereinbarungen hinweisen. Die Fortbildung gibt einen Überblick über Problemfelder und mögliche juristische Lösungen für Patchwork-Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern.
Die Veranstaltung
ist ausschließlich für Frauen offen. |
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