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Viel erreicht?

Das Netzwerk feministischer Juristinnen und Juristen

Das Feministische Rechtsinstitut - eine Plattform auf drei Säulen

Die organisatorische Struktur des Feministischen Rechtsinstituts

Wozu ein Feministisches Rechtsinstitut?

Viel erreicht?

Seit über 50 Jahren gilt der Gleichberechtigungssatz des Grundgesetzes, der Frauen und Männer gleichstellt. Seit über 30 Jahren sind die wesentlichsten Ungleichbehandlungen im Familienrecht abgeschafft. Seit mehr als 20 Jahren ist Diskriminierung von Frauen und Männern im Arbeitsleben gesetzlich verboten. In den Bundesländern gelten Gleichstellungsgesetze im öffentlichen Dienst. Es gibt kommunale Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte. Seit einigen Jahren haben wir ein Gesetz zum Schutz vor Gewalt in persönlichen und Familienbeziehungen. Aktuell ist geplant,  den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts auf Teile des Wirtschaftslebens auszudehnen und  auch die gesellschaftliche Benachteiligung aus rassistischen Gründen, wegen einer Behinderung, des Alters, der Religion oder der sexuellen Orientierung zu berücksichtigen.

Und trotzdem: Gewalt ist in vielen Familien an der Tagesordnung. Opfer von Gewalttaten sind überdurchschnittlich häufig Frauen, Täter sind überdurchschnittlich häufig Männer. Traditionelle  Rollenklischees sind nach wie vor aktuell: Von Frauen wird wie selbstverständlich erwartet, dass sie für Kinder und Familie sorgen und sorgen wollen. Von Männern wird wie selbstverständlich erwartet, dass sie jederzeit für Beruf und Arbeit zur Verfügung stehen und zur Verfügung stehen wollen. Überkommene persönliche Zuschreibungen wirken nach wie vor: Männer gelten als sachlich, rational und zielbewusst, und ihre Leistungen verdienen Lohn und Anerkennung. Frauen gelten als emotional und beziehungsorientiert, ihre Leistungen im Privat- und Berufsleben zählen als Ressourcen, die von Gesellschaft und Wirtschaft hingenommen und genutzt werden, ohne es der einzelnen Frau angemessen zu entgelten. Frauen verdienen im Schnitt 30% weniger als Männer, in Führungs­positionen sind sie weit unterrepräsentiert und für junge Frauen mit Migrationshintergrund ist es selbst bei guter Ausbildung fast unmöglich, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Wir alle werden ständig unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten angesehen und bewertet, wir alle bewerten ständig unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Das Ergebnis: Männer wie Frauen stoßen in der Entfaltung ihrer Individualität an enge Grenzen; aber Frauen sind es, denen gesellschaftliche Anerkennung, gleiche Teilhabe und der Zugang zu Machtpositionen versagt bleibt.

Was ist durch Gleichbehandlungsrecht also bisher erreicht worden?
Kann Recht überhaupt gesellschaftliche Verhältnisse ändern?
Wo stimmt hier etwas nicht – im Recht oder in seiner Umsetzung?

Das Feministische Rechtsinstitut und sein Netzwerk

Im Recht spiegeln sich gesellschaftliche Machtverhältnisse. Auch der Wandel der Geschlechterverhältnisse ist im Recht sichtbar; hier finden wir sowohl Festschreibungen und Vertiefungen traditioneller Geschlechterbilder und -rollen wie Ansätze zur Gleichberechtigung, Gleichstellung und Emanzipation von Frauen und Männern. So sind in den letzten Jahrzehnten die Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern auch durch Recht bereits verändert worden – wenn auch die Erfolge ständig bedroht und auf Dauer nur punktuell wirksam sind. Aber immerhin: Frauen und Männern stehen heute auch juristische Instrumente zur Verfügung, mit denen sie sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Ungleichbehandlung wehren können.

Zu diesem Wandel haben feministische Jurist/innen wesentlich beigetragen. Sie analysieren die geschlechtsspezifische Parteilichkeit des Rechts und die Strukturen, die es so schwierig machen, der systematischen gesellschaftlichen Herabsetzung und Benachteiligung von Frauen durch Recht wirksam entgegen zu treten. Sie formulieren aber auch Forderungen und zeigen auf, wie das Recht Stereotypen und Vorurteile bekämpfen und neue, nichtstereotype Geschlechterverhältnisse ermöglichen könnte. Sie klären Frauen und Männer über die Möglichkeiten auf, rechtliche Instrumente gegen die Dominanz von Männern über Frauen anzuwenden.

Feministische Juristinnen sind in vielen juristischen Berufen tätig und haben einen breiten Fundus an beruflichen Erfahrungen und fachlichen Kenntnissen. Sie treffen sich auf dem Feministischen Juristinnen­tag, beim Deutschen Juristinnenbund (djb) und in Frauenprojekten; sie tauschen sich bei Fachveranstaltungen und über die Feministische Rechtszeitschrift STREIT aus. An diese Arbeit knüpft das Feministische Rechtsinstitut an. Es handelt sich um eine Neugründung des ehemals in Bonn bestehenden Instituts und versteht sich als Projekt der autonomen Frauenbewegung.

Wir bieten einige unserer Fortbildungen exklusiv für Frauen an, weil bestimmte Themengebiete, in denen Gewalt- und Dominanzverhältnisse zwischen Männern und Frauen eine zentrale Rolle spielen, nach unserer Auffassung einen Arbeitszusammenhang erfordern, in dem ausschließlich Frauen sprechen. Die Veränderung der Geschlechterverhältnisse insgesamt begreifen wir aber als gesellschaftspolitische Aufgabe, bei der es uns auch darum geht, die gesellschaftliche Geschlechterdualität als solche in Frage zu stellen; daher richten wir uns in einigen Veranstaltungen, insbesondere den öffentlichen Informationsveranstaltungen, auch an Männer, die bereit sind, Geschlechterrollen und Recht kritisch zu hinterfragen.

Das Feministische Rechtsinstitut – 
eine Plattform auf drei Säulen

Das Feministische Rechtsinstitut bietet eine bundesweite Plattform für feministische Juristinnen und Juristen, auf der diese miteinander kommunizieren, sich vernetzen, weiterbilden und schulen, Handlungsstrategien entwerfen, rechtspolitisch aktiv werden und Rechtsentwicklungen beeinflussen können.

 

Die Plattform steht auf drei Säulen – 
Bildungsarbeit, Kampagnen, Vernetzung

Bildungsarbeit

Als Dienstleistung für Juristinnen und Nichtjuristinnen bietet das Feministische Rechtsinstitut Fortbildungen und Informationsveranstaltungen an, die zugleich dem Austausch und der Zusammenarbeit in fachlichen Zusammenhängen dienen.

Die Themen der Seminare greifen typische Probleme der Lebensrealitäten von Frauen auf – Lebensrealitäten nicht  nur von Frauen der Mehrheitskultur, sondern auch Lebensrealitäten von Frauen mit Migrationshintergrund, älteren oder behinderten Frauen. Unsere Referent/innen informieren über das geltende Recht, diskutieren Strategien zur Nutzung rechtlicher Handlungsmöglichkeiten und beleuchten kritisch Machtverhältnisse im Recht und stereotype Annahmen über Geschlechtsidentitäten.

Die Veranstaltungen richten sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Frauen und Männer in Institutionen, Projekten, Initiativen und Verbänden sowie andere Multiplikator/innen. Zahlreiche Veranstaltungen richten sich speziell an Juristinnen und Juristen in der Rechtspflege, insbesondere die auf Nebenklage und Opfervertretung, Familienrecht sowie Arbeitsrecht spezialisierten (Fach-)Anwält/innen.

Bei den Fortbildungen des Feministischen Rechtsinstituts wird in Kleingruppen mit maximal zwölf Teilnehmer/innen gearbeitet. Offene Diskussionen über Erfahrungen, Strategien und Analysen sind zentrale Merkmale der Seminare. Damit wird intensives und aktives Lernen ermöglicht.

Kampagnen

Ausgehend von Problemen aus der Beratungspraxis und den ganz unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen greift das Feministische Rechtsinstitut aktuelle Kampagnen- und Schwerpunktthemen auf. Aktueller Schwerpunkt ist die rechtspolitische Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts. Das Feministische Rechtsinstitut tritt dafür ein, gesellschaftlich benachteiligten Menschen sowie den Organisationen, die sie repräsentieren, juristische Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, mit denen sie sich gegen gesellschaftliche Ausgrenzung, geschlechtsspezifische Gewalt, Benachteiligung, Stereotype und Vorurteile wehren können.

In den Kampagnen werden Praktiker/innen und Theoretiker/innen, Jurist/innen und Nicht­jurist/innen zusammen geführt. Bildungsarbeit und Vernetzung sind die Ausgangspunkte, in denen feministische Positionen diskutiert und Argumentationsstrategien ausgearbeitet werden können. Das Feministische Rechtsinstitut initiiert, unterstützt und begleitet rechtspraktische Initiativen wie die Koordination von Musterklagen. In öffentlichen Diskussionsveranstaltungen werden Positionen und Themen in die öffentliche und fachliche Auseinandersetzung eingebracht.

Vernetzung

Das Feministische Rechtsinstitut will die vielfältigen frauen- und rechtspolitischen Netzwerk-Strukturen ergänzen und verstärken, die sich in der Vergangenheit entwickelt haben. Neben den derzeit elf ehrenamtlich aktiven Juristinnen arbeiten etwa zwanzig Unterstützerinnen und Referent/innen projektbezogen an der Verwirklichung der Ziele des Feministischen Rechtsinstituts. Das Feministische Rechtsinstitut bezieht sich auf ein Umfeld interessierter Journalistinnen und Journalisten und kooperiert mit anderen zivilgesellschaftlichen Projekten, Institutionen und Verbänden.

Vernetzung findet in den Fortbildungen, öffentlichen Veranstaltungen und Kampagnen statt. Damit feministische Juristinnen und Juristen sich auch darüber hinaus über Ansprech- und Kooperationspartner/innen sowie feministische Fachleute für bestimmte Rechtsfragen informieren können, bauen wir einen Expert/innenpool auf.

Die organisatorische Struktur des Feministischen Rechtsinstituts

Das Feministische Rechtsinstitut wird zurzeit von folgenden Frauen ehrenamtlich getragen:

 

Heike Brodersen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg
Katja Habermann, Rechtsanwältin, Hamburg

Birte Hellmig, Richterin, Kiel

Prof. Dr. Eva Kocher, Europa Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Junior-Professorin, Hamburg
Krystyna Michalski, Fachreferentin beim Paritätischen Landesverband Schleswig-Holstein, Kiel
Eva Proppe, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht; Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hamburg
Maj-Britt Przygode, Richterin, Kiel
Anita Roggen, Personalreferentin, Berlin/Hamburg
Kathleen Tornow, Referendarin, Hamburg

Die Bildungsarbeit wird durch Beiträge der Teilnehmerinnen finanziert. Für die Kampagnentätigkeit bedarf es von Fall zu Fall der wissenschaftlichen Begleitung, die durch einzuwerbende Projekt- und Forschungsgelder finanzieren werden muss. Zur Koordinierung, Verstärkung und Professionalisierung dieser Arbeit planen wir, in der Zukunft ein Büro mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen aufzubauen.

Hierfür sind wir auf einen Kreis von Sponsorinnen angewiesen, die unsere Arbeit finanziell unterstützen.

Das Feministische Rechtsinstitut ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Spenden an den Verein sind steuerlich abzugsfähig.  

 

 

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