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HAMBURG

Fortbildung für (Nebenklage-)Anwältinnen und Studentinnen

Das Opferentschädigungsgesetz in der Praxis

Hamburg, 28. November 2008

Welche Relevanz hat das Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Betroffene? Was bietet es neben dem Anspruch auf Heilbehandlung? Nach einer kurzen Einführung in Voraussetzungen und Versagensgründe widmet sich die Veranstaltung den möglichen „Fallen“ bei einer Vertretung im OEG- und Zivilverfahren. Soweit gewünscht, kann auf die EU-Richtlinie 2004/80/EG eingegangen werden.


Referentin:

Katrin Inga Kirstein, Juristin, Hamburg

Ort: Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg
Zeitpunkt: 28.11.2008, 10.00-16.00 Uhr

 

Hier zum Anmeldeformular: 
Anmeldeformular
 

Die Veranstaltung ist ausschließlich für Frauen offen.
Anmeldung bis zum 12.11.2008
Teilnahmebeitrag: 175,00 EUR (Imbiss und Arbeitsunterlagen inbegriffen)

 

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