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HAMBURG
Fortbildung für (Fach-)Anwältinnen und Richterinnen
1 Jahr neues
Unterhaltsrecht - ein Erfahrungsaustausch
Hamburg, 06. Februar 2009
Im Brennpunkt des Seminars wird der Betreuungsunterhalt
sowohl für Ehefrauen als auch für nicht verheiratete Mütter stehen. Es wird um
die Thematik der gesteigerten Erwerbsobliegenheit
gehen, vor allem aber um die Beschränkungsmöglichkeit gemäß § 1578 b BGB, die
Verweisung des unterhaltsbedürftigen Ehegatten auf den eigenangemessenen
Unterhalt, verbunden mit der Forderung, nur noch ehebedingte Nachteile
auszugleichen.
Die Oberlandesgerichte und
teilweise die Senate innerhalb einzelner Oberlandesgerichte judizieren derzeit
unterschiedlich hinsichtlich des alten Altersphasenmodells – die Hammer
Leitlinien haben bekanntermaßen das alte Altersphasenmodell übernommen, ebenso
die Senate des Hanseatischen Oberlandesgerichts, andere Senate entscheiden
ausdrücklich, dass das Altersphasenmodell alter Prägung vorbei sei.
Erste Urteile liegen vor, zum
Zeitpunkt des Seminars werden die ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
zu diesen Themen bekannt geworden sein. Diese werden eine gute Grundlage für
eine interessante, fundierte Fortbildung bilden.
Referentin:
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit,
Rechtsanwältin, Senatorin für Justiz a. D., Berlin
Ort:
Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg
Zeitpunkt: 06.02.2009, 10.00-16.00 Uhr
Hier zum
Anmeldeformular:
Anmeldeformular
Die Veranstaltung
ist ausschließlich für Frauen offen.
Teilnahmebeitrag: 200,00 EUR (Imbiss und Arbeitsunterlagen: Buch der Referentin
„Unterhaltsrecht aktuell“ des Nomos Verlages inbegriffen)
Eine
Bescheinigung nach § 15 FAO kann erteilt werden (5 Zeitstunden).