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Fortbildung für Rechtsanwält/innen

Auswirkungen des Zuwanderungsrechts für Migrantinnen

2.12.2005, 9.30 – 14.00 Uhr in Hamburg

Knapp ein Jahr ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Politisch versprochen war Vereinfachung, aber am Rande auch Verbesserung der Aufenthaltsrechte von Migrantinnen. Ob die geplante Vereinfachung erreicht wurde, muss bezweifelt werden. Welche Ansätze zur Verbesserung der Rechte von Migrantinnen das neue Zuwanderungsrecht birgt, soll in der Veranstaltung beleuchtet werden. Themen werden sein: Geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe; Aufenthalt nach erfolgreichem Studium; Eigenständiges Aufenthaltsrecht sowie Zugang zu sozialen Begleitrechten (Erwerbstätigkeit, Erziehungsgeld, Kindergeld,)

Referent: Rainer Albrecht, 1990 bis 2002 Referent des/der Ausländerbeauftragten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg; seit 2003 Rechtsamt Hamburg-Harburg, Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg

 

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