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Fortbildung für Rechtsanwält/innen

Diskriminierungsverbote in der anwaltlichen Praxis

16.6.2006, 11.00 -17.00 Uhr in Hamburg

Antidiskriminierungsrecht wird künftig als Instrument in der Beratung und Interessenvertretung im Arbeits-, Zivil- und Mietrecht immer größere Bedeutung gewinnen. Der Erlass eines Antidiskriminierungsgesetzes ist in der letzten Legislaturperiode zwar gescheitert. Bestimmte Mindestanforderungen an ein künftiges Gesetz ergeben sich jedoch bereits jetzt aus den europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Alters, der Behinderung, wegen der Religion oder der sexuellen Orientierung. Wegen der Nichtumsetzung ist die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof bereits verurteilt worden. In diesem Seminar werden Diskriminierungstatbestände an Hand konkreter Fallgestaltungen erläutert. Handlungsalternativen vor dem Hintergrund der verspäteten Umsetzung und für den Fall eines kommenden Gesetzes werden diskutiert.

Referentin: Prof. Dr. Dagmar Schiek, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg

 
 

 

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