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Fortbildung für Gleichstellungsbeauftragte, Betriebsrätinnen und andere

Implementierung von Gender Mainstreaming in Verwaltungen und Organisationen: 
Grundlagen, Strategien und Hürden

10. Juni 2005, 10.00 - 16.00 Uhr in Hamburg

Die Fortbildung vermittelt im ersten Teil Ziele und rechtliche Grundlagen von Gender Mainstreaming. Dabei wird insbesondere das Verhältnis von Frauenförderung und Gender Mainstreaming erörtert. Was kann Gender Mainstreaming für Frauen bedeuten, die bisher mit Frauenförderung befasst waren? Welche Rollen- und Aufgabenverteilungen sind damit verbunden? Wir werden diskutieren, wie bestehende Entscheidungs- und Arbeitsprozesse genutzt, weitere AkteurInnen eingebunden und Fach- und Genderkompetenz als Grundlagen einer effektiven Implementierung verbunden werden können. Im zweiten Teil der Fortbildung geht es um die Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Arbeitsfeldern der Teilnehmerinnen. Konkrete Strategien und wesentliche Eckpunkte werden gemeinsam erarbeitet und diskutiert. In die Fortbildung fließen aktuelle Beispiele von Gender Mainstreaming sowohl in Bundes- und Landesverwaltungen als auch Gewerkschaften ein.

Referentinnen:
Mag.Art. Gas, Mara Kuhl, Politikwissenschaftlerin, Berlin

Ass.jur. Ulrike Spangenberg, Mediatorin (Wissenschaftliche Beratung und Fortbildung zu Verwaltungsmodernisierung und Gender Mainstreaming), Berlin

Ort: Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg

Die Veranstaltung ist ausschließlich für Frauen offen.

Anmeldung bis zum 3. Mai 2005

Kostenbeitrag: 150 Euro (Imbiss und Arbeitsunterlagen inbegriffen)

Anmeldung bitte bei:
Rechtsanwältin Heike Brodersen
Am Felde 99
22765 Hamburg

Fax: 040-35 53 71 22
seminare@feministisches-rechtsinstitut.de

Bitte überweisen Sie den Teilnahmebeitrag auf folgendes Konto:
Feministisches Rechtsinstitut e.V.
Hamburger Sparkasse
Konto-Nr. 1031/247743
BLZ 200 505 50

Sie erhalten nach Überweisung eine Anmeldebestätigung und Rechnung. 
Mit der Überweisung wird die Anmeldung verbindlich.

 

 

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