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Fortbildung

Grundstrukturen des Antidiskriminierungsrechts

28. Januar 2005, 14.00 – 17.30 Uhr in Hamburg

Internationale Abkommen, Menschenrechtserklärungen, das Grundgesetz und § 611a BGB: Sie alle verbieten die Diskriminierung wegen des Geschlechts. Mit der Umsetzung neuer europäischer Richtlinien werden zum Jahr 2005 weitere Vorschriften hinzukommen, die zum Beispiel auch Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion verbieten und sich nicht nur auf die Erwerbsarbeit beschränken. Das Antidiskriminierungsrecht gewinnt so als Instrument in der Beratung und Interessenvertretung von Frauen immer größere Bedeutung. In der Veranstaltung werden die Grundstrukturen des Antidiskriminierungsrechts vorgestellt. Auf dieser Grundlage werden wir Strategien diskutieren, wie Antidiskriminierungsrecht in der Beratungspraxis sowie in der Interessenvertretung genutzt werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich auch an interessierte StudentInnen.

Referentinnen
Dr. Eva Kocher, Privatdozentin, Hamburg
Ass.jur. Tatjana Mühlbach, Hamburg

Ort: Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg

Die Veranstaltung ist offen für Frauen und Männer.

 

 

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