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Seminar für Frauen­ und Gleichstellungsbeauftragte sowie Personalratsmitglieder

Gleichstellungs- und Frauenförderpläne als Instrument der Personalentwicklung

18. Juni 2004, 10.00­16.00 Uhr in Hamburg

Die Gleichstellungsgesetze von Bund und Ländern setzen zunehmend auf das Instrument der Gleichstellungs- und Frauenförderpläne. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst, aber auch Personalräte können diese Pläne für die Gleichstellungsarbeit einsetzen.

In diesem Seminar werden die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Darüber hinaus werden wir uns damit beschäftigen, wie in einem Gleichstellungs- oder Frauenförderplan Daten über die Beschäftigtenstruktur erfasst werden können, und vor allem, wie die Daten in Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit analysiert werden können. Das Seminar bietet auch Gelegenheit, gemeinsam mit anderen Interessenvertreterinnen über die Rolle der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten bei der Erstellung der Pläne sowie über die gleichstellungspolitischen Ansprüche zu diskutieren sowie exemplarische Regelungsinhalte zu erarbeiten und sich mit Beispielen für “good practice" auseinander zu setzen.

Referentin: Dorothea Wolf, Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Gleichstellung/Personalentwicklung

Ort: Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg

Die Fortbildung ist ausschließlich für Frauen offen.

 

 

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