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Seminar für Frauen und
Gleichstellungsbeauftragte sowie Personalratsmitglieder
Gleichstellungs- und Frauenförderpläne als
Instrument der Personalentwicklung
18. Juni 2004, 10.0016.00 Uhr in Hamburg
Die
Gleichstellungsgesetze von Bund und Ländern setzen zunehmend auf das Instrument
der Gleichstellungs- und Frauenförderpläne. Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte im öffentlichen Dienst, aber auch Personalräte können
diese Pläne für die Gleichstellungsarbeit einsetzen.
In diesem
Seminar werden die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt.
Darüber hinaus werden wir uns damit beschäftigen, wie in einem Gleichstellungs-
oder Frauenförderplan Daten über die Beschäftigtenstruktur erfasst werden
können, und vor allem, wie die Daten in Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit
analysiert werden können. Das Seminar bietet auch Gelegenheit, gemeinsam mit
anderen Interessenvertreterinnen über die Rolle der
Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten bei der Erstellung der Pläne sowie über die
gleichstellungspolitischen Ansprüche zu diskutieren sowie exemplarische
Regelungsinhalte zu erarbeiten und sich mit Beispielen für “good practice"
auseinander zu setzen.
Referentin:
Dorothea Wolf, Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband,
Gleichstellung/Personalentwicklung
Ort:
Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg
Die
Fortbildung ist ausschließlich für Frauen offen.