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HAMBURG

Fortbildung für (Fach-)Anwältinnen und Richterinnen

Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Hamburg, 09. Oktober 2009

Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten. Dadurch soll das Verfahren insbesondere in Familiensachen vereinheitlicht, vereinfacht und grundlegend neu strukturiert werden. Aber auch Vorschriften des materiellen Rechts wurden in diesem Zuge geändert, hinzu kommen Neuregelungen im Versorgungsausgleichs- und Güterrecht.

Das neue Verfahrensrecht ändert manchen Verfahrensablauf; es setzt neue Akzente und andere Schwerpunkte als bisher; das Klima vor deutschen Familiengerichten wird sich merklich verändern. In dem Seminar soll der jetzt vorgesehene Ablauf bei typischen Gegenständen: Eilverfahren, Scheidung(sverbund), Unterhaltsklagen, Kindschaftsverfahren (Sorge- und Umgangsrecht) und Gewaltschutzsachen im Zusammenhang dargestellt werden. Vorzüge und Klippen des neuen Verfahrens können diskutiert werden, ebenso neue Strategien für die interessengerechte Vertretung vor den Familiengerichten.

 

Referentin:
Sabine Heinke, aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht - Familiengericht - Bremen

 

Ort: Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg
Zeitpunkt:.09.10.2009, 10.00-16.00 Uhr

Hier zum Anmeldeformular: 
Anmeldeformular
 

Die Veranstaltung ist ausschließlich für Frauen offen.
Anmeldung bis zum 01.10.2009 erbeten.
Teilnahmebeitrag: 175,00 EURO (Imbiss inbegriffen)

Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann erteilt werden (5 Zeitstunden).


 

 
 

 

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